Unser Bann/Dorfplan

Bann (Gebiet)

Der Bann ist die Bezeichnung für ein näher zu bestimmendes Gebiet. Dieser Begriff taucht seit dem 10.Jahrhundert in der deutschen Sprache auf und bezeichnet meistens Herrschaftsgebiet, Gemarkung, Stadtgebiet oder Verwaltungsbezirk. In diesem Zusammenhang tauchen auch die Ausdrücke Bannwald, Wildbann und Bannmeile auf.

Banntag

Der erste Banntag wurde 1990, anlässlich der Feierlichkeiten „Kleinhüningen 350 Jahre bei Basel“, durchgeführt. Dieser Anlass wurde von der Bürger-Korporation Kleinhüningen ins Leben gerufen, welche ihn auch alljährlich organisiert. Er findet jeweils am 3. Sonntag im Juni statt. Die Banngänger versammeln sich am Gelpke-Brunnen beim Hafenbecken 1. Nach der Begrüssung durch den Meister der Bürger-Korporation marschieren die Teilnehmer, angeführt vom Bannerherr mit der Kleinhüninger-Fahne, zum Dreiländereck, wo das Schulschiff „Lai da Tuma“ die Gesellschaft über die Hafeneinfahrt übersetzt. Zu Fuss geht’s weiter zur Zollstelle Weil-Friedlingen an der Hiltalingerstrasse. Der Weg führt der Grenze zu Deutschland entlang, durch idyllische Schrebergärten. Weiter geht’s über die Grenzstrasse beim Hafenbecken 2, unter der Autobahn und dem Rangierbahnhof durch, zum Zollamt Weil-Otterbach. Entlang der Freiburgerstrasse und der Wiese erreicht man die Wiesen- sowie die Ackerstrasse. Nun gelangt man zum Altrheinweg und an dessen Ende zur Wiesemündung, wo der Bannumgang endet. Auf der Route wird ein Apéro serviert und nach dem Bannumgang wird allen Teilnehmern Wurst, Brot und ein Getränk offeriert, gespendet von den Mitgliederfirmen der Wirtschaft in Kleinhüningen (WiK). Mit flotten Klängen des Musikvereins Kleinhüningen wird dieser Tag zum Fest, wo das Zusammengehörigkeitsgefühl und der legendäre Dorfgeist zelebriert werden.

 

Weitere Informationen und Kontakt zur Bürgerkorperation Kleinhüningen finden sie hier: www.kleinhueningen.ch